Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grubengerechtigkeit

Grubengerechtigkeit

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Bergbauberechtigung
  • was das berkwerch am Stauffen anlangt, ..., mit den begehrten sechs grubensgerechtigkeiten genediglich willfahren
    1585 Lori,BairBergr. 335
  • [wenn ein Erbstollen noch tiefer angesetzt werden kann als geplant, so ist] keine erbstollensverleihung, sondern allein eine gemeine grubensgerechtigkeit zu verleihen
    1731 Schwarzwald/VorderöstBO. S. 72