Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grubenholz

Grubenholz

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zum Bergwerksbetrieb erforderliches Holz
  • haben wir ihme die ... bewilligung gethan, daß ihme die nothdurft grubholz ... zu den grubengebäuen ... umsonst ausgezeigt und gefolgt ... werde
    1636 Lori,BairBergr. 416
unter Ausschluss der Schreibform(en):