Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grubenrechnung

Grubenrechnung

Abrechnung über den Bergwerksbetrieb
  • gleichwohl die einsicht in die grubenrechnungen einem vorgesetzten berg-amt die zur leitung des gruben-haushaltes nöthige kenntniß vom gange desselben verschaffen muß
    1786 Kleve-Mark/Rabe,PreußG. I 7 S. 500
unter Ausschluss der Schreibform(en):