Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): grüscheln
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"unredlichen Gewinn suchen, von anvertrautem Geld profitieren; beim Mischen von Karten Kunstgriffe anwenden; Sachen untereinander mengen, besonders in betrügerischer Absicht; Waren durch Beimischung verfälschen; Rechnungen fälschen (von Buchhaltern)" SchweizId. II 818