Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grüßer

Grüßer

wandernder Handwerksgeselle, der sich nur durch den Handwerksgruß, nicht durch einen Lehrbrief und so weiter ausweist; Gegensatz Briefer und Briefträger [Nachtrag]
  • absonderlich fället nunmehro der sogenannte handwerksgruß ... hinweg und wird ... der ... in dem maurerhandwerk daher rührende unterschied zwischen grüssern und briefträgern völlig aufgehoben
    1731 Reichsschluß/CJOpif. 18
  • was ist der unterschied zwischen einem grüßer und einem briefer? ... die verschwiegenheit
    oJ. Wissell,Steinmetz 70
  • Unger,SteirWsch. 312
  • Wissell,Hdw. II 321