Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grüßer
Grüßer
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wandernder Handwerksgeselle, der sich nur durch den Handwerksgruß, nicht durch einen Lehrbrief und so weiter ausweist; Gegensatz Briefer und Briefträger [Nachtrag]
zu
1Gruß (II)
- absonderlich fället nunmehro der sogenannte handwerksgruß ... hinweg und wird ... der ... in dem maurerhandwerk daher rührende unterschied zwischen grüssern und briefträgern völlig aufgehoben1731 Reichsschluß/CJOpif. 18Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- was ist der unterschied zwischen einem grüßer und einem briefer? ... die verschwiegenheitoJ. Wissell,Steinmetz 70
- Unger,SteirWsch. 312
Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Wissell,Hdw. II 321
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