Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grundbesiegelung

Grundbesiegelung

amtliche Siegelung von Grundstückskaufverträgen
  • es solle auch der, es sey khäuffer oder verkhauffer ..., so solche kaufbrief ... ausser gemeiner stat grundtbesiglung ferttigen lassen, gestrafft werden
    1572 MünchenStR.(Auer) 248