Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grundbett

Grundbett

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  • es gehöret zwar, wenn der strohm einen neuen lauf nimmt, das alte grundbette uns als landesherrn zu
    1774 Kleve/Rabe,PreußG. I 6 S. 31
unter Ausschluss der Schreibform(en):