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öffentliches Buch, in das die Grundstücke mit ihren Besitzern sowie die auf dem Grundstück lastenden Dienste und Abgaben, später auch Belastungen eingetragen werden. Ursprünglich nur in Österreich und Bayern verbreitet, erst im 18. Jh. in Preußen; übertragen auch Grundbuchamt
mit der Führung des Grundbuchs Beauftragter
Amtstag für Grundbuchsachen
Grundbuchangelegenheit
mit der Führung des Grundbuchs beauftragter Beamter
Eintragung im Grundbuch
Grundbuchsgebühren
Grundbuchamt
vorläufiger Eintrag ins Grundbuch
Verordnung über Grundbuchswesen
Grundbucheintrag
Bescheinigung über einen Grundbucheintrag
Schuldner einer im Grundbuch einzutragenden Forderung
Gebühr für Grundbucheinträge
Grundbuchbeamter
vorläufiger Eintrag im Grundbuch
festliegender Termin zur Berichtigung des Grundbuchs