Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grundbuchbediente

Grundbuchbediente

mit der Führung des Grundbuchs Beauftragter
  • die amts- und grundbuchsbediente oder auch die creditores ... ohnmöglich dahin zu verhalten seyn werden, das sie nicht den geheimbisten statum ihres debitoris entdecken
    1731 Hüttner,TacHyp. II 97