Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grundbuchschein

Grundbuchschein

Bescheinigung über einen Grundbucheintrag
  • wo man wegen des werths ... des onerirenden ... grundstücks anstehet, den satz und fürmerckung auf des darleihers gefahr ... auszufertigen und darüber die gewöhnliche grundbuchsscheine zu ertheilen
    1713 CAustr. III 691