Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grundgeld
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(Grundgasse)
Grundgebiet
Grundsgebrauch
Grundgebung
Grundgefälle
Grundgefängnis
Grundgeld
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I
Abgabe vom Grund und Boden, sei es Grundzins, Miete, Pacht oder Standgeld
- unser zueir můlen ..., da dyͤ ... herrin haynt ... alle jar vierunzuencik schillinge gruntgeldis1342 DOrdHessenUB. II 507Faksimile - in Google Books
- ein jeglicher burger soll der stadt gulde, ziese, pension, grundtgeldt und aufkommen, damit er behafft, ... verrichten1579 Richter,Paderb. I Anh. 162Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- das ihm das raumb an der stadtmauren ... sol verlehnet sein, dasselb zu bewohnen und der stadtchemerey jhärlich zu grundtgeld 10 mr. rig. zu entrichten1607 RigaLibr.red. III 383
- die von ihren heuszeren biszhero gezalte grundtgeldter gäntzlich aufgehebt1648 Prag/CJMunBohem. 592Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- von den gemeinen stadtsgründen eine rolle anfertigen, und alsdann ... einen jeden grund numeriren, und auch jährlich ... beim gemeinen kasten die grundgelder einheben1672 RevalStR. II 49Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die russischen kaufleute ... müssen ... von den plätzen, auf welchen sie ihre häuser und buden haben, die grundgelder und übrigen steuern ... zahlen1730 RevalStR. II 390Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Klöntrup,Osnabr. II 108
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Kaufpreis
- wenn man dazu nimmt, dass sie entweder gar kein oder ein äusserst unbeträchtliches grundgeld (kaufpretium) bezahlten, so ist nicht zu leugnen, dass sie auf vorteilhafte art zu nicht selten sehr beträchtlichen besitzungen kamen1798 Brandenburger,Goldau 36
IV
Schiffahrtsabgabe
- die loots- und pilotagengelder, die anker- oder grund-, die feuer-, baack- ... gelder1766 PreußAssekuranz- u. HavereiO. § 207
- zur kleinen haverey gehören vornehmlich anker-, pilotagen-, lootsen-, grund-, feuer-, ... und ordinaire quarantainegelder1794 PreußALR. II 8 § 1778