Grundgerechtigkeit
Grundgerechtigkeit
I
Recht und Stellung der Grundherrschaft, auch Einkünfte daraus
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erkennen sey obgedachten herrn apt ... für ein grundtherrn, und seine erwürden sollen sitzen auff einer offen hausdhuren oder sonst an anderen ortten zu R., da iren erwürden geliebet und grundgerechtigkeit haben1545 LuxembW. 607 Faksimile
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missel, so der grundgerechtigkeit zuwieder oder bruchig were1545 LuxembW. 613 Faksimile
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wan er [der Grundholde] auch ohne testament mit todt abgehet, so felt sollicher grundt auf sein nechste erben, doch in sollichem allen dem grundtherren an seiner grundtgerechtigkeit unvergriffen16. Jh. Walther,Trakt.(Ri.) 4 Volltext
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welches alles zum abbruch unserer grundgerechtigkeiten und grundbuchsgfällen geraichet1660 CAustr. I 440 Faksimile
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sollte das gehölz ... denen Römerstädtern aufs neue ausgemessen werden und die grundgerechtigkeit wie anvor der herrschaft verbleiben1662 ZMährSchles. 13 (1909) 64
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erkennen die scheffen demselbigen junkhern als ihrem grundherrn zue alle grundgerechtigkeit, renthen, gülten und gefälleoJ. Saar/Wigand,Denkw. 198 Faksimile
II
Realrecht
III
Grunddienstbarkeit
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kommt dergleichen befugniß einem grundstücke gegen das andere zu, so wird solches eine grundgerechtigkeit genannt1794 PreußALR. I 22 § 12