Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grundherrlichkeit
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Grundherrlichkeit
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wie Grundherrschaft
- in welchen [Jahrgedingen] sie schuldig ... sein, derselben ihren ehrw. u. gn. alle desso orts tragende grondtherrlichkeit, wie auch dem vogtherrn ihre angebührende gerechtigkeit zu weisen1583 LuxembW. 484Faksimile - in Google Books
- daß ... denen grundherren über die unter ihre grundherrlichkeit ligende häuser und grundstücke bei veranderung derer possessorum gewisse jura und laudemia ... einzunehmen concediret1752 Chorinsky,Mat. V 71
- ob die robatt ein eigentlicher effectus der grundherrlichkeit seie1753 Chorinsky,Mat. IV 167