Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grundloch

Grundloch

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Beschädigung an der Mühlenanlage, wohl Durchbruch am Mühlgraben
  • so im [dem Müller] ein grundloch brech, so hat er macht dasselbig zuzumachen ... und macht, stein zu holen, so wit ers erlangen mag
    1424 Schwaben/GrW. VI 313