Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grundsatzung
Artikel davor:
Grundrichter
Grundroggen
Grundruhr
grundrührig
Grundruhrrecht
Grundsache
Grundsasse
1Grundsatz
2Grundsatz
grundsätzlich
Grundsatzung
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
wie Grundgesetz
- der könig [hat] im sinne gehabt ... die grundsatzungen der reichsstände umzukehren1661 DWB. IV 1, 6 Sp. 896
- so haben vast alle völcker zu erhaltung ihrer reiche und landen gewüsse unveränderliche gesatz gemachet, welche sie leges fundamentales geheissen, zweifelsohne der ursachen, daß, gleichwie ein haus auf seinem fundament bestehet, also auch ein stand nechst götlicher hilf auf solchen grundtsatzungen, wan die aufrichtig gehalten und beobachtet werden, bestehen und erhalten werde1696 Büeler 9Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)