Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grundsatzung

Grundsatzung

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wie Grundgesetz 
  • der könig [hat] im sinne gehabt ... die grundsatzungen der reichsstände umzukehren
    1661 DWB. IV 1, 6 Sp. 896
  • so haben vast alle völcker zu erhaltung ihrer reiche und landen gewüsse unveränderliche gesatz gemachet, welche sie leges fundamentales geheissen, zweifelsohne der ursachen, daß, gleichwie ein haus auf seinem fundament bestehet, also auch ein stand nechst götlicher hilf auf solchen grundtsatzungen, wan die aufrichtig gehalten und beobachtet werden, bestehen und erhalten werde
    1696 Büeler 9