Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grundschreiben

Grundschreiben

Ausfertigung oder Auszug aus dem Grundbuch
  • grundschreiben sollen hierinnen [in den Gebühren] discret sein dem gewissen nach, damit die armen mit allenthalben in diese tax nit beschwert werden
    1566 Tomaschek,Wien II 185