Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grußhemmung
Grußhemmung
Nicht-Entgegennahme des Handwerksgrußes
zu
1Gruß (II)
- die unbefugte grushemmung und abstraffung der bey denen hofbefreyten in arbeit gestandenen und ausgelernten jungen und gesellen durchaus ... verbotten und eingestellet1729 CAustr. IV 612Faksimile - in Google Books