Grußhemmung
Grußhemmung
zu
1Gruß (II)
Nicht-Entgegennahme des Handwerksgrußes
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die unbefugte grushemmung und abstraffung der bey denen hofbefreyten in arbeit gestandenen und ausgelernten jungen und gesellen durchaus ... verbotten und eingestellet1729 CAustr. IV 612 Faksimile