Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grußhemmung

Grußhemmung

Nicht-Entgegennahme des Handwerksgrußes
  • die unbefugte grushemmung und abstraffung der bey denen hofbefreyten in arbeit gestandenen und ausgelernten jungen und gesellen durchaus ... verbotten und eingestellet
    1729 CAustr. IV 612