Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gültbuch
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Gültbuch
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Zinsbuch
- wart ... her Bernhart marggrave zu Baden zu rate, wie das er ein gulte buch von allen sinen nutzen und gefellen in sinem lande ... wolte geschriben gehabt haben1404 ZGO.2 8 (1893) 607
- sol der ... richter ... alle ... gullt vnd schuld ... nachlassen vnd in dem gultpuch aussthun1491 Indersdorf II 173 (nr. 1541)Faksimile (ca. 369 KB)
- weisen die scheffen auff verbesserungh ires gn. herrn guldenbuche und register1556 GrW. II 640Faksimile (ca. 210 KB)
- wil er dem closter zustellen alledesselben privilegia, register, gult und zinssbucher1568 ArchRefG. 8 (1910/11) 287
- daß forthin unter dem herrn und ritterstand keiner ... mit einigen gut ins güldbuch nicht einverleibt werden solle1572 CAustr. I 738Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- es solle ... in den güldtbüchern ... beschrieben werden, wie solche (lehen) güter ... verliehen, ob das erblich, bestandsweiß ... beschehen1579 CJVenatorio-Forest. III 228Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- hab ich zu diesem dorf ... gewidmet und im gültbuch einverleiben lassen 3 underthanen1642 NÖsterr./ÖW. VIII 300Faksimile (ca. 53 KB)
- wie die gültbücher ausweisen1670 Koeniger,SendQ. 213
- damit es mit dem ständischen neu rectificirten gültbuch vollkommen übereinkomme1758 Chorinsky,Mat. VI 10
- der buchhalterey liegete ob, das gültbuch der ordinari anslagen zu errichten1790 SteirGBl. 6 (1885) 83Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
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