Gültherr
Gültherr
Gültgläubiger
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wir geschweigen, ... daß sie ... uns und anderen gildherren ihre zinß, zehend und andere gild ... vorgehalten1526 SalzbChr. 249
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wie ein gültherr einen mitverkauffer auß seinem hauptbrieff ledig zeletNotariat 1565 Bl. 91 Faksimile
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die eigenthumb-, zins- oder gültherrn solche an sich zu lösen befugt seinWürtLR. 1610 S. 290 Faksimile
- Götze,FrühnhdGl.² 113