Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gültkauf

Gültkauf

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Kauf einer Gülte
  • obwohlen ... gestattet wirdet, daß man die gilt kauf beederseits wiederläßlich stellet, so ist doch solcher modus ... nirgends approbirt
    1608 Bergmann,München Urk. 159
  • Knapp,NBeitr. II 205
unter Ausschluss der Schreibform(en):