Gültpferd
Gültpferd
Landesaufgebot zu Roß auf Grund des geschätzten Gülterträgnisses
vgl.
Landesaufbot (I)
Sachhinweis: A. Steinwenter, Das Reiterrecht der steirischen Gültpferdrüstung/ZSteir. 13 (1915) S. 1-116
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die güldtpferd aber werden nach erachten des camerprocurators nit auf die undterthonen sondern den herrn selbst angeschlagen1595 Schwanser 158b
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die gültrüstung zu roß oder gültpfärd1606 ZSteir. 13 (1915) 83
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die beuelshaber der giltpferd soll man nebens wahrnen1617 SteirGBl. 1 (1880) 199 Faksimile
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der künig biet alle seine gültpferd auf1626 FRAustr. 41, 2 S. 314