Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gültscharwerk

Gültscharwerk

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Abtragung einer Gülte durch körperliche Arbeit
  • die sogenannte gilt-scharwerk, welche nicht von jurisdiction, sondern von geding zwischen der grundherrschaft und den unterthanen herrührt
    1756 CMax. II 11 § 16
  • Schmeller2 I 909
unter Ausschluss der Schreibform(en):