Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gültschuldigkeit

Gültschuldigkeit

  • von vorgehenden jahren verfallenen zinnß-, gült- und anderer schuldigkeiten 
    1699 Reyscher,Ges. VI 204
  • daß im saumsaals-fall von dir so balden trescher in die scheuren gestellt und biß zu völlig geschehender abrichtung der ... gültschuldigkeiten continuirt werde
    1710 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 524