Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gültverschreibung

Gültverschreibung

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Schuld-, Gültbrief
  • die erlösten gültverschreybungen ... bey der rechnung registrirt
    1554 Reyscher,Ges. II 116
  • wie das er am umbgeen bey N.N. ain gültverschreibung gefunden mit ainer unordenlichen besiglung
    1571 MünchenStR.(Auer) 232
  • wie es zu halten, da gült-verschreibung auf ... burgen ... gestellt
    1577 AbhSchweizR. XVI 184
  • dieweil ... in mehrberürter ... policey-ordnung mit begriffen, daß ... die losekündigung der gült-verschreibungen bey den verkeuffern und nicht dem keuffer stehen soll
    1580 BremPolO.(1732) 937
  • einer auf einen andern burger habenden gültverschreibung oder rechtsame ... finden ... möchte
    1604 SolothurnStR. 9
  • auff die heraussgebung ihrer zinss- und gültverschreibungen nicht getrungen
    1620 SchwäbWB. III 919
  • 1637 BaselRQ. I 1 S. 532
unter Ausschluss der Schreibform(en):