Güterabtretung
Güterabtretung
Vermögensüberlassung
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die gläubiger können die rechtliche güterabtretung nicht ablehnen, außer in gesezlichen ausgenommenen fällenBadLR. 1809 Satz 1270 Faksimile
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ein untreuer aufbewahrer ist des rechtsvortheils der güterabtretung verlustigBadLR. 1809 Satz 1945 Faksimile
- DWB. IV 1, 6 Sp. 1416