Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Güterschatzungsamt

Güterschatzungsamt

Grundsteueramt
  • soll jeder buͤrger seine liegende guͤter ... in ein verzeichniss bringen und solches ... dem verordneten güterschatzungsamt uͤbergeben
    1772 SchwäbWB. VI Nachtr. 2083