Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gütersonderung
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Güterschulden
Gütersonderung
- von den gläubigern eines schuldners kann auf die gütersonderung angetragen werden, wann einem oder dem anderen gläubigern eine von den übrigen gütern verschiedene gütersubstanz verhaftet ist1811 Weber,Lehnr. IV 625