Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Güterstück

Güterstück

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I Grundstück oder Teil davon
  • falls ein- und dem andern zu ziehung der benöthigten geraden weege ein gütherstuck angegriffen werden müßte
    1738 Reyscher,Ges. XIV 209
  • wo es die nothdurfft erforderte, daß zu erziehlung einer geraden linie ... einige gütherstücke zu dem weeg gezogen werden müsten, da werden die eigenthümere sothaner gütherstücken ... sich dessen nicht zu entziehen haben
    1753 Scotti,Trier II 1070
  • BadLR. 1809 Satz 2161
  • ist ... bey jedem güterstück am rand nur mit einer zahl beyzusezen, in was für eine claß dasselbe dem ertrag nach gezogen worden seye
    oJ. Reyscher,Ges. XIV 653
II Frachtstück, Warenballen
  • die große zollbefreiung der herren N.N. aufgehebt, weilen solche ihrem versprechen zuwider die gütterstuck durch Püntten führen lassen
    1682 SchweizId. X 1820