Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Guldenlohn

Guldenlohn


I Wochenlohn von 1 Gulden?
II Flächenmaß, Rebstück, das für 1 fl. bearbeitet wird
vgl. Guldenmaß
  • "zum Beispiel kaufte im Jahre 1541 F.M.v.A. einen Weingarten im Maße von beiläufig 2 guldenlohn"
    oJ. ZFerd.3 36 (1892) 418