Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gunstbrunnen
Artikel davor:
(Gund)
(Gundfahne)
(Gundfähner)
Gunggeler
gunkeln
Gunkpfanne
Gunsel
1Gunst
2Gunst
Gunstbrief
Gunstbrunnen
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
"aus besonderer Gunst einem Privaten bewilligter Brunnen, der sein Wasser aus der Leitung eines Gemeindebrunnens empfängt"
- sollte es sich erweisen, daß trotz alledem [trotz Herbeiziehung neuer Quellen] noch wasser mangelte, so sollen alle gunst- und nebenbrunnen, bis gemeiner statt geholfen, abgestellt verbleiben1681 Zürich/SchweizId. V 667Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
Artikel danach:
Gunstbuch
günsteln
Gunsterbe
Gunstgeld
Gunstgericht
Gunsthafer
Gunsthut
günstig
günstigen