Gunstschein
Gunstschein
Freibrief der Herrschaft für Gesinde, das für gewisse Zeit in fremde Dienste gehen will
bdv.:
Gunstzettel
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allgemeine beschwerde ... anderer eingerissenen mißbräuche halber, als wegen des ohne gunst-scheine sich auswärts vermiethenden gesindes1767 CAug. Forts. I 3 Sp. 191 Faksimile