Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gutadelig
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- daß der vater, großvater und urgroßvater von einem gutadeligen, keiner ausstellung unterworfenen geschlechte gewesen1754 Schreuer,Stiftsm. 22Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
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