Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gutbefund

Gutbefund

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Ermessen, Befinden
bdv.: Gutbefundnis
  • nach gerichtlichem gutbefund mit absetzung vom dienst oder sonsten ... gestraffet
    1707 SudetenHGO. Art. 7 § 1
  • eine so wichtige sache, welche ... mit gutbefund des wechselgerichts einen dreytägigen ... termin ... erforderte
    1717 CAustr. III 899
  • hat nach gutbefunt der herrschaft ein weiteres verfahren zu gewarthen
    1748 NÖsterr./ÖW. VIII 61
  • das denen ständen eingeraumet wäre, jerbemelte landtafeltaxen nach gutbefund ... selbst auszumessen
    1758 Chorinsky,Mat. VI 223
  • daß in diesem ... verbrechen ... das meiste auf reiffe ueberlegung ... und gutbefund des richters anzukommen habe
    1769 CCTher. 72 § 10
unter Ausschluss der Schreibform(en):