Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gutbefund
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bdv.:
Gutbefundnis
- nach gerichtlichem gutbefund mit absetzung vom dienst oder sonsten ... gestraffet1707 SudetenHGO. Art. 7 § 1Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- eine so wichtige sache, welche ... mit gutbefund des wechselgerichts einen dreytägigen ... termin ... erforderte1717 CAustr. III 899Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- hat nach gutbefunt der herrschaft ein weiteres verfahren zu gewarthen1748 NÖsterr./ÖW. VIII 61Faksimile (ca. 50 KB)
- das denen ständen eingeraumet wäre, jerbemelte landtafeltaxen nach gutbefund ... selbst auszumessen1758 Chorinsky,Mat. VI 223
- daß in diesem ... verbrechen ... das meiste auf reiffe ueberlegung ... und gutbefund des richters anzukommen habe1769 CCTher. 72 § 10Faksimile - in Google Books