Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gutbrief

Gutbrief

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Urkunde, die die Rechtmäßigkeit eines Anspruchs und dergleichen bestätigt
  • hat er seinen pauern die kaufrecht geben umb 10 fl. und guetbrief darüber gegeben
    1515 MittKrain 2 (1889) 140
  • DWB. IV 1, 6 Sp. 1382