Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gutbrief
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Urkunde, die die Rechtmäßigkeit eines Anspruchs und dergleichen bestätigt
- hat er seinen pauern die kaufrecht geben umb 10 fl. und guetbrief darüber gegeben1515 MittKrain 2 (1889) 140
- DWB. IV 1, 6 Sp. 1382
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