Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Guthafer
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Neben zinshaber und hofhaber wird guthaber in einer Amtskellereirechnung aufgeführt
- ständig guthaber1730 TrierArch. ErgH. 8 (1907) 31Faksimile - digitalisiert im Rahmen von dilibri Rheinland-Pfalz (www.dilibri.de)
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