gutheißen
gutheißen
zustimmen, anerkennen
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die theilung bestättigen und gutheissenBernGS. 1615 Bl. 150 Faksimile
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mit iren deliberationen und ratschlüssen confirmiert, ratifiziert, bestätet und guotgehaissen1633 Graubünden/GraubdnRQ. II 101 Faksimile
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solche unserer stadt freiheiten articulariter ... gut gehaissen und in ihren würden lassen verbleiben1649 MHungJurHist. V 2 S. 219
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approbiren und gutheischen1681 TrierWQ. 591 Faksimile
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dem herren fürsten wird dieses mitgeteilt und von demselben gutgeheissen und unterstützt1729 SchrBodensee 28 (1899) 104 Faksimile
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der angenommene [Rekrut] empfängt vom tage, daß er zu Bonn gutgeheissen, von denen accordirten und zurückgebliebenen geldern die zinsen1794 Wittrup,RheinbergRG. Qu. 85 Faksimile
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das versprechen unter privatunterschrift, wodurch eine parthie allein sich gegen die andere verbindet, ihr etwas bestimmtes an geld oder geldeswerth zu geben, muß ... außer seiner unterschrift den beysaz gut oder gutgeheissen ... enthaltenBadLR. 1809 Satz 1326 Faksimile
- DWB. IV 1, 6 Sp. 1430
Gutheißen
Gutheißen
Billigung, Zustimmung
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auf abhörung und guetheissen ainer ... gmain ... aufgericht und bestät1589 Tirol/ÖW. V 78 Faksimile
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wie ihm solches vom capitel beywesend des land-commenthurs auf guthaißen des maisters verordnet wirdDOrdStat. (1606/1740) 114 Faksimile
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mit consens und gutheissen meiner ordentlichen obrigkeit1610 Wehner,HofgRottw. 83 Faksimile
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uff ervolgend unsere ratification, belieben und gutheißen1624 SchlettstStR. 226 Faksimile
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nun aber aus guetheischen der gemeinden, weilen die alte schriften verschlißen und veraltet, wider erneuert und ... abgeschrieben1655 RhW. II 1 S. 268 Faksimile
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ohne eines ehrsamen rahts wüssen, willen und gutheissen1721 SGallenErbr. I 4
- DWB. IV 1, 6 Sp. 1430
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Schuldanerkenntnis
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ist die von dem inhalt der urkunde ausgesprochene summe von derjenigen verschieden, die in dem gutheissen ausgedruckt ist, so wird die geringere summe für die richtige angenommen, selbst wenn die urkunde und das gutheissen durchaus von der hand des schuldners geschrieben wäreBadLR. 1809 Satz 1327 (S. 355) Faksimile