Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gutleutmeister

Gutleutmeister

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mit der Aufsicht über das Gutleuthaus Beauftragter
  • ieder, der von der stadt wegen ein amp(t) tregt, als burgermainster, spitalmainster, guttenleutmainster, hailigenpfleger
    1526 MosbachStR. 596
  • wiewol inen nun durch den gutleutmaister auch friden gebotten worden
    1550 Schindler,VerbrFreib. 199
unter Ausschluss der Schreibform(en):