Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gutmachung
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Gütliche
Gütlichkeit
gutlos
gutmachen
Gutmachergeld
Gutmachschein
Gutmachung
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Bezahlung, Entschädigung
bdv.:
Guttuung
vgl.
Guttuung
- derselbe aber, durch dessen nachlässigkeit ain schaden beschähe, neben desselben guetmachung abgestrafft werden16. Jh. ÖW. IX 76Faksimile (ca. 31 KB)
- allen obstechenten schaden aber solle der halter abstatten oder die herrschaft für ihme die guetmachung thuen1657 NÖsterr./ÖW. XI 273Faksimile (ca. 50 KB)
- zu erstattung ihrer rechnungen und richtigen ausweisung des rest oder gutmachung von gericht angehalten werden können1714 Hüttner,TacHyp. I 57
Artikel danach:
1Gutmann
2Gutsmann
Gutmarkt
Gutsmarkung
Gutmögen
Gutnis
Gutsobrigkeit
Gutspflicht
gutspflichtig