Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gutsbehörigkeit

Gutsbehörigkeit

  • "der Name Leibeigenschaft blieb in Pommern bis 1764 im amtlichen Gebrauch; da erst wurde er in einer neuen Gesindeordnung durch den Ausdruck eigen- oder gutsbehörigkeit ersetzt, ohne daß in der Sache etwas geändert worden wäre"
    oJ. Knapp,BeitrRWG. 334