Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gutsbehörigkeit
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Gutsbehörigkeit
- "der Name Leibeigenschaft blieb in Pommern bis 1764 im amtlichen Gebrauch; da erst wurde er in einer neuen Gesindeordnung durch den Ausdruck eigen- oder gutsbehörigkeit ersetzt, ohne daß in der Sache etwas geändert worden wäre"oJ. Knapp,BeitrRWG. 334