Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gutspflichtig

gutspflichtig

  • da es ... der beschaffenheit des guthspflichtigen bauren in Pommern gänzlich entgegen, daß sowohl manns- als weibes-personen ohne vorwissen und bewilligung der guthsherrschaft des orts, wohin sie gehören, sich zusammen verloben
    1764 Rabe,PreußG. I 3 S. 81
unter Ausschluss der Schreibform(en):