Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gutsprechen

gutsprechen

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
vgl. gutsagen

I bürgen, haften
  • vor die gelder wie auch vor den müller haben die tuchmacher guttgesprochen 
    1469 AussigUB. nr. 263
  • gab ... seinen dienern befelch, mich in ein wirtshaus zu führen und dem wirt gutzusprechen vor alles, was ich dieselbe nacht über verzehren würde
    1669 Grimmelshausen,Simplic. II 199
  • diejenigen ... welche die banc assecuriren, vor sie gut sprechen 
    1716 Schirmer,KaufmWB. 77
  • es sollen ... die nächsten erben ... einen annehmlichen bürgen geben, der für solche mittel gutspreche 
    1762 BernGS. 1762 S. 37 § 12
II billigen, Einverständnis erklären
  • es sei denn, daß sie diese unser antwort mit ihrer eignen bekantnus gutsprechen 
    1572 Calvin/DWB. IV 1, 6 Sp. 1476