Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Haarscheren
Artikel davor:
Haarpuderware
Haarraufe
haarraufen
Haarraufen
Haarrecht
Haarreiste
Haarreistenzehnt
Haarrobot
Haarrupf
Haarsammlung
Haarscheren
als Strafe, Abschneiden des Zopfes des Verbrechers
- haarscharen ist eine gattung des peinlichen gerichts, so auch das geding der haarscharen genennet wird. dem verbrecher wurde der zopf mit der schwarden abgeschoren, welches vor ein groser schimpf gehalten wurde. dieser gebrauch war sonst im coͤllnischen. wiewohl Datt der meynung ist, haarscharen sey so viel als harmiscare oder harmiscara1760 Hellfeld III 1792 [oder zu Harmschar?]Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
(Haarskred)
(Haarskredene)
Haarwunde
Haarzapfen
Haarzehnt
haarziehen
Haarzopftragen
Haarzug
Habarte