Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Haarzopftragen

Haarzopftragen

  • da die ungereimte gewohnheit wegen des haar-zopf-tragens unter die im reiche längst abgeschaffte handwerksmißbräuche gehöret ... werden [wir] die, so daran teilgenommen, nachdrücklich bestrafen lassen
    1748 Wissell,Hdw. I 575