Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): haben

I besitzen
  • 1
    • a etwas
      • -- als Lehen und ähnliches
      • -- als Besitz behaupten
    • b absolut: Besitz haben
  • 2 Ämter, Rechte und so weiter (innehaben)
  • 3 (etwas) unter sich haben es zur Verwaltung besitzen
  • 4 insbesondere Sprachgebrauch des Partizip Präsens
    • a allgemein
      • -- mit passivischer Bedeutung
    • b habende Were 
    • c habende Hand 
    • d habende Gerechtigkeit, habendes Recht und ähnlich
    • e wohlhabend, begütert
  • 5 Formeln. nießen und haben 
    • -- haben, halten und besitzen 
    • -- haben und besitzen 
    • -- haben und gebrauchen 
    • -- haben und erben 
II beanspruchen (können); (Anteil) bekommen
  • 1
  • 2 Anrecht haben bezüglich einer Grundlast oder einer ähnlich verdinglichten Leistung
  • 3 insbesondere haben auf jemanden von jemand etwas verlangen können
    • -- gegen jemanden einen Rechtsanspruch besitzen
III eine Last, Verpflichtung tragen
IV jemanden haben
  • 1 festhalten
  • 2 aufnehmen, herbergen
V ein Versprechen, Gelübde und ähnliches einhalten, erfüllen
  • -- als gültig anerkennen
  • -- ähnlich habend auch: rechtswirksam, gültig
  • -- halten und haben 
  • 1 (als Rechtsregel) ein(halten)
    • -- besagen
  • 2
    • a jemand einschätzen (für), ihn behandeln (als)
    • b anerkennen als
  • 3 etwas ansehen, auffassen
  • 4 behaupten
VII abhalten, durchführen
  • 1 Gericht, Tagung und ähnliches
  • 2 Markt
  • 3 Hochzeit
VIII (Schaden) (er)tragen
IX reflexiv:
  • 1 sich wohin begeben
  • 2 gegeneinander (vor Gericht) stehen
  • 3 sich verhalten
  • 4 sich halten an, zurückgreifen auf (Menschen und Sachen)
X Vereinzeltes
  • 1 viel auf sich haben von einer Straftat: besonders schwer sein
  • 2 eine Straftat auf sich haben eine Straftat begangen haben
  • 3 stellen, zur Verfügung haben
  • 4 Geld zu jemand haben eine Anweisung an jemand haben
  • 5 bei sich haben, mit sich bringen