Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Habende

Habende

Habe
  • haus, hoef, habende [Variante Neumünster: haabe], stehende erbe und liegende gründe, die einem durch erbe ankommen ... daß wirt erbguth genenet
    1700 Seestern-Pauly 66
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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