Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Habenichts
Habenichts
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I
- unter den Besitzlosen des Jahres 1475 waren nach der Aufstellung der Zuschlagssteuer des Jahres 2700 habnit handwerker und unter den Vermögenssteuerpflichtigen waren noch 420 habenit bis in 1/2 fl. (die bis zu 1/2 Gulden Vermögenssteuer zu zahlen hatten)Wissell,Hdw. I 35
II
Kopfsteuer
- [Witwer und Witwen bezahlen] die leibsteuer und den sog. habnicht1779 SchwäbWB. III 1008Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)