Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Habenichts

Habenichts

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I
  • unter den Besitzlosen des Jahres 1475 waren nach der Aufstellung der Zuschlagssteuer des Jahres 2700 habnit handwerker und unter den Vermögenssteuerpflichtigen waren noch 420 habenit bis in 1/2 fl. (die bis zu 1/2 Gulden Vermögenssteuer zu zahlen hatten) 
    Wissell,Hdw. I 35
II Kopfsteuer
  • [Witwer und Witwen bezahlen] die leibsteuer und den sog. habnicht 
    1779 SchwäbWB. III 1008