Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Habenichtshandwerker

Habenichtshandwerker

  • unter den Besitzlosen des Jahres 1475 waren nach der Aufstellung der Zuschlagssteuer des Jahres 2700 habnit handwerker und unter den Vermögenssteuerpflichtigen waren noch 420 habenit bis in 1/2 fl. (die bis zu 1/2 Gulden Vermögenssteuer zu zahlen hatten) 
    Wissell,Hdw. I 35