Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Habentum
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Habde
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habendig
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Habenichtshandwerker
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Eigentum
- dieser R. brachte die gegend ... eigenthumlich an sich und nennte solche revier ... sein habenthum, das ist so viel als sein eigenthum1737 Fuhrmann,Öst. I 129