Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Haberfeldtreiben
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(Habenung)
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Haberfeldjagen
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Sachhinweis: Zipperer,Haberfeld. 1ff. (weitere Literatur)
- das landgericht habe nicht nur [die Burschen], welche vor dem hause der mayrin zu Elbach mit haberfeldtreiben den lärm verursachten, zu strafen, sondern in zukunft zu wachen, daß sich nicht gemeindeglieder erlauben, ganz unbefugte schandstrafen zu vollziehen, wo eine gesetzgebung sie schon längst abgeschafft1815 Zipperer,Haberfeld. 19