Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Habgut

Habgut

"Vieh, Güter, welche nicht mit Umgehung der obrigkeitlichen Haben (Häfen) oder Susten transportiert werden durften(?)" SchweizId. II 548
  • haben die von Schw. und Gl. die gekauften und bezahlten habgüter und korn derer von B. zu W. niedergelegt und nicht weiter aufwärts führen lassen
    1544 SchweizId. II 548